CO2 Bonus für geladene Strommengen

Du betreibst eine Ladesäule?

Als Betreiber einer öffentlichen- oder halb-öffentlichen Ladesäule (zB Hotel, Restaurant, Werkstätte, etc.) hast du ebenfalls die Möglichkeit die Strommengen, welche über diese abgegeben wurden, geltend zu machen.

Werden alle Ladestationen akzeptiert?
Nein, deine Ladestation muss diverse Kriterien erfüllen. Gerne unterstützen wir dich mit einem unserer Elektro Partnerbetriebe bei der Umsetzung und bieten dir fertige Lösungen.

Welche Strommenge wird herangezogen?
Es wird die tatsächlich verbrauchte Strommenge herangezogen. Hierzu muss ein EU-Messgeräterichtlinie, Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU konformer Stromzähler oder gleichwertiger bzw. besserer Zähler (z.B. Zähler entsprechend dem deutschen Mess- und Eichrecht – ME-Zähler) nachgewiesen werden.

Wann kommt mein Bonus zur Auszahlung?
Die Einreichung beim Umweltbundesamt erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres. Der Handelszeitraum ist im September. Nach gehandelter Strommenge wird dir innerhalb von 14 Tagen dein Bonus ausbezahlt.

Wie erfolgt die Abwicklung?
Kontaktiere uns über das untenstehende Formular, wir werden umgehend Kontakt mit dir aufnehmen und den Antragsprozess starten.